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BayObLG, 18.02.1988 - RReg. 1 St 309/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Annahme einer rechtswidrigen, vom Rat beschlossenen Vergütung durch Bürgermeister - straffrei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 13
Papierfundstellen
- JR 1989, 299
- BayObLGSt 1988, 16
Wird zitiert von ... (4)
- LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03
Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom …
Ein grundsätzliches oder allgemeines Treueverhältnis genügt nicht, da ein solches (zugleich) Pflichten enthalten kann, die rein schuldrechtlicher Natur sind (BGH NJW 2002, 2801; BGH wistra 2001, 304; BGH wistra 88, 227; BGH NStZ 1986, 361; BayObLG JR 1989, 299; OLG Düsseldorf, MDR 1997, 699). - BGH, 25.04.2006 - 1 StR 539/05
Pflichtwidrigkeit i.S. der Untreue (Identität von Missbrauchstatbestand und …
Als Bürgermeister der Stadt S. war der Angeklagte jedenfalls verpflichtet, deren Vermögensinteressen im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB eigenverantwortlich zu betreuen (vgl. BGH NStZ 2003, 540, 541; NStZ-RR 2005, 83, 84; BayObLG JR 1989, 299, 300). - BGH, 21.07.1989 - 2 StR 214/89
Strafmilderung bei Untreue durch Unterlassen
Ob daraus herzuleiten ist, daß § 13 Abs. 1 StGB auf § 266 StGB keine Anwendung findet (so Seebode JR 1989, 301, 302, 303 m.w.N.) oder ob § 13 Abs. 1 StGB ergänzend herangezogen werden kann (so BayObLG JR 1989, 299 f), braucht der Senat nicht zu entscheiden. - BayObLG, 20.06.2022 - 204 StRR 180/22
Untreueverdacht gegen Bürgermeisterin - Freispruch aufgehoben
Das nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 1 und § 6 BeamtStG, Art. 1 Abs. 3 Satz 1 KWBG bestehende Dienst- und Treueverhältnis zur Gemeinde als Dienstherrn ist für ihn mit hinreichender Selbständigkeit sowie Verantwortlichkeit (vgl. BGHSt 13, 315, 317 ff.) und Entscheidungsspielraum (…BGH, StV 1987, 535, juris Rn. 1) ausgestattet, so dass eine Vermögensfürsorgepflicht aufgrund Treueverhältnisses im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB grundsätzlich anzunehmen ist (BayObLGSt 1988, 16, juris Rn. 13).